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 zurück  Hauptseite 1   RADAR

 Letzte Bearbeitung : 02/2009

              RADAR - Strahlung   und   Strahlenschutz 

 

              Presse    im Strahlenschutz    , was hat sich geändert, was gibt es Neues   

 

             http://www.team-strahlenschutz.de/      Team Strahlenschutz  und  Kompetenz 

 

 

 

  Seite 1      Papierkram und Akten                                   

 

 

     Seite 2      Militär       NVA /   Bundeswehr         

  •  Strahlenschutz in der NVA                                                                                

                    

  •  Bericht der Strahlenschutz - Kommission für die NVA
  •  Eigenes Erleben in der NVA , wie war es denn nun mit dem Arbeitsschutz ...
  •  "Geheime Radarsoldaten "    der NVA

 

 

 Seite 3      Grundlagen                                                          

  •  26.BlmSchV.
  •  Grenzwert   In Bearbeitung
  •  Grundlagen
  •  Grundlagen
  •  Grundlagen
  •  Berechnung des Sperrbereiches für RADAR Anlagen 
  •  FAQ               Fragen , die immer wieder gestellt werden

 

  

                        

 

 Gesetze  // Dokumente

  

         Elektromagnetische Felder :                                                                                                    

         Gesetzliche Grundlagen und Grenzwerte       

  •  VDE DIN Norm 04848 Teil I ( 1991)
  •  VDE DIN 4844 Teil II  " Sicherheitskennzeichnung " / Warnschilder
  •  26.Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetztes 

     Verordnung über elektromagn. Felder  26.BlmSchV.   vom  26.Dezember 1996 

     

  •  BGV-B 11   BG -Vorschrift "Elektromagnetische Felder" .

                          www.bgfe.de/pages/gesetze/ 

     

  •  Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung (13.September  2001)

                           www.ssk.de

                     Sehr schwierig umzusetzen. Der Normalbürger hat diese Messgeräte nicht
                     und kann die Ergebnisse der Messgeräte nicht deuten und umsetzen.
                     ( Komplexe und ganzheitliche Betrachtungsweise.)  
 

  • Gesetzliche Grundlagen und Grenzwerte für EMF  / Allgemeine Zusammenfassung

                               download  ( 35Kb Word )

     

  •  Ministerialblatt des Ministerium der Verteidigung  Nr 6 VMBL 06/92 S 124 ff

"Bestimmungen der Bundeswehr zum Schutz von Personen vor schädigender
Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder "und Ergänzung VMBL 14/1993 S. 228

 

  •   ZDV 44 / 510          Jahr 2006    Bw                   ersetzt das VM Blatt

 

 Grenzwert

  

  Grenzwert :   

                           Was ist der Grenzwert ?

Bekannte und untersuchte Wirkungen elektromagnetischer Strahlung auf den Menschen sind die Wärmewirkung  . Weitere Wirkungen sind  Beeinträchtigungen der Nervenleitung sowie Störungen technischer Hilfsmittel wie Herzschrittmacher, Insulinpumpen und Hörhilfen. Mit dem Schutzabstand / Sperrbereich werden über den Grenzwert die Abstände definiert , nach denen nach heutigem Stand der Wissenschaft keine unmittelbaren Gefahren für Menschen ausgehen.  

Der Grenzwert ist demnach die " Energiemenge " die aufgenommen werden kann , ohne dass gesundheitliche Schäden entstehen. da die Energie menge mit der Entfernung abnimmt - wird über den Grenzwert der sichere Abstand bestimmt.

Bezüge sind : Energie bezogen auf Fläche ( W / m2 ) oder aufgenommene Energie bezogen auf Masse/ Körpergewicht.  ( SAR spezifische Absorptionsrate )

Alle Grenzwerte beinhalten einen Sicherheitsfaktor um den Durchschnittsmenschen sicher abzubilden.

Grenzwerte sind für unterschiedliche Frequenzbereiche unterschiedlich, da die Eindringtiefe und Erwärmung des Körpergewebes frequenzabhängig ist.

So hat Strahlung im GHz Bereich eine höhere Energiedichte und Eindringtiefe als Strahlung im MHz Bereich .

Bestimmt wird der Grenzwert auch mit dem Temperaturanstieg. So ist bekannt , dass der menschliche Körper ca. 6 Minuten benötigt um die Körpereigene Wärmeabfuhr zu aktivieren. Der Grenzwert wird auch Temperaturanstieg  von 1 ° über 6 Minuten Zeitdauer erklärt.

Über fließende Körperströme lässt sich der Grenzwert ebenfalls erklären : natürliche  Körperstromdichten von bis zu 10 mA / m2 treten z.B.. im Herzen und Gehirn auf. Liegt dieser Wert durch Außeneinwirkung  kleiner als   2 mA / m2 sind   Gesundheitsgefahren ausgeschlossen. Solche Körperströme fließen  unterhalb der elektrischen Feldstärke von 5 kV/m.

Diese Werte werden als niederfrequente Grenzwerte in der 26. Strahlenschutzverordnung übernommen . Bei Stromdichten über 100 mA/m2 können  optische Sinneseindrücke entstehen .Ab und über 1000 mA/m2 wird das zentrale Nervensystem erregt, das Herz kann beeinflusst werden.             ( Herzkammerflimmern )

Bei Strahlungen im GHz Bereich kommt es neben der Erwärmung zusätzlich zu örtlich begrenzter Erwärmung im menschlichen Körper kommen ( hot spot ) Auch ist das Auge besonderst gefährdet. Der Augapfel kann die zugeführte Energie ( Wärme ) nicht abführen und trübt sich ein. Das Krankheitsbild wurde bei der Einführung erster Radarsysteme bei der deutschen Wehrmacht                " Fischauge " genannt.

Nichtthermischen Wirkungen , wie die Sensibilität auf elektromagnetische Strahlung , Depressionen , Schlaflosigkeit und Stress werden durch den Grenzwert nicht abgebildet. Der Grenzwert berücksichtigt nur die vertretbare Leistungsaufnahme so ,  dass die Wärmewirkung, Körperströme und mittelbare Wirkungen auf den Menschen keine gesundheitliche Gefährdungen bewirken.

Die Eindringtiefe von Mobilfunkstrahlung beträgt bis zu 10 cm.  ( 1800 MHz ) Bei Radar-Strahlung  im GHz Frequenzbereich beträgt die Eindringtiefe einige cm .

SAR Werte von 4 W / Kg ( gemittelt auf den Menschen ) führen innerhalb 30 Minuten zu einer Temperaturerhöhung von 1 °C. Gesunde Menschen können  6 W / kg selbst ausgleichen ( Schwitzen , bzw. Energieumsatz bei körperlicher Bewegung ) . Der Energieumsatz eines erwachsenen Menschen beträgt  80 W. Mit einem zusätzlichen Schutzfaktor wurde der Grenzwert auf     0,08 W / Kg festgelegt    .      ( Dauerbelastung )

Beachtet werden sollte  auch ( das wird gern unterschlagen ) : die natürliche Belastung an einem Sommertag kann durchaus 1000 ( ! ) W / m2 Erdoberfläche erreichen. Die Wärmebelastung durch Sonneneinstrahlung ist deutlich höher als die Belastung durch einen Sendemast ( Mobilfunk ) in     200 m Entfernung.

Grenzwerte nach der 26. Strahlenschutzverordnung ( BImSchV ) sind     u.a. :

Grundsätzlich :              von 0 bis 300 GHz

 

10 W / m2 für den GHz Bereich.  (50 W / m2  für beruflich an solchen Anlagen tätiges Personal )               

UKW Sendeanlagen :   88 - 108 MHz  bei     100 KW Leistung :     Sicherheitsabstand ca. 250 m   für Grenzwert    2 W /m2

CB Funk   27 MHz    bis 4 Watt Leistung      Grenzwert bei    SAR < 2 W / Kg       Sicherheitsabstand     ca. 5 cm

Fernsehsender bei 300 KW      :  Grenzwert  2 W / m2 wird bei  ca. 75 m erreicht.

Mobilfunk :    900 Hz und    50 W  Spitzen( Pulsleistung )  :  nach 50 m Abstand = 0,005 W / m2 . Sicherheitsabstand wird bereits nach   1,5 - 2 m erreicht.    SAR  0,08 W / Kg

                         

Typische Leistungskurve für einen Sendemast Handy Netz. 50 Watt Spitzenleistung ( die mittlere Leistung ist bedeutend geringer ) wenn alle MobilGeräte eingebucht sind. Die abgestrahlte Leistung betrage 50 Watt ( die gemittelte ist bedeutend geringer ) . Der Grenzwert beträgt 10 Watt /  m2. Es ist nun möglich den Sicherheitsabstand grafisch zu bestimmen. Der Abstand sollte ca. 1,80 m betragen. Dieser Abstand wird auch der HF - Sperrbereich genannt. An dieser Stelle muss ein Warnhinweis angebracht werden.

Die Leistung ( eigentlich Leistungsflussdichte S  )  fällt nach der Funktion 1 / r 2  quadratisch mit der Entfernung von der Antenne.

Im Nahfeld gelten andere Rechenregeln, für den Praktiker beginnt der Grenzwert und dessen Berechnung im Fernfeld der Antenne.

  Bild : Autor Skarus

 

Bei entsprechender Höhe des Sendemastes ist nicht möglich ein solches Warnzeichen aufzustellen. ( Es wäre in dieser Höhe nicht erkennbar und lesbar von unten ) Unbedingt ist aber zu prüfen , ob ein Warnzeichen für HSM Schutzbereich ( Herzschrittmacher ) aufgestellt werden kann. Abstand : 10 m

Der zu Frequenzbereich für Körperhilfsmittel Herzschrittmacher beträgt 50 KHz bis 2,5 GHz . darunter sprechen diese Geräte nicht an , darüber gelangt HF nicht in genügender Tiefe in das menschliche Gewebe ein.

 

Für Sendeanlagen und RADARGeräte großer Leistungen ( der Mobilfunk gehört nicht dazu ) betragen solche Abstände 50 - 200 m. Hier müssen organisatorische Maßnahmen ( Betreteverbote , Absperrungen mit Ketten , Schilder , Belehrungen       etc )getroffen werden. Diese Schilder müssen jetzt angebracht werden.

            

Die Kurve stellt einen typischen Verlauf nach dem Abstandsgesetz dar. ( hier vereinfachte Annahme, dass Kugelförmig abgestrahlt wird. Bei gerichteter Abstrahlung muss de Antennegewinn beachtet werden. Dieser geht als Zusätzlicher "schlechter Faktor " in die Kurve ein . ( Abstand jetzt ca. 2 m )

Je nach Messgerät und Verfahren unterscheiden sich die Kurven beträchtlich. Die Sicherheitsabstände sind gleich.

Messungen im Nahfeld der Antenne bewirken falsche Messergebnisse, E und H Feld beeinflussen sich noch ungünstig und lassen sich messtechnisch nicht richtig bewerten.

 Der Grenzwert wird bereits nach ca. 2 m erreicht. Da der Grenzwert selbst in der Bevölkerung diskutiert wird, ist es möglich , dass Grenzwerte für den Mobilfunk verschärft werden.

Beachtet werden sollte aber auch : die Verschärfung um einen Faktor 10 bringt für den Sicherheitsabstand ggf 1-2 m Sicherheitsabstand zusätzlich und ist bei einer Msthöhe von 15 m ohne Bedeutung.

Die oft behaupteten scharfen Grenzwerte einiger ehemaliger Ostblockländer ( Faktor 1000 für Russland und CSSR , Polen etc ) bringen dem Sperrbereich für ein RADAR einige 10 m zusätzlich. Für den Mobilfunk sind die Werte wegen der  Abstände zum Erdboden bereits  mehrfach erreicht.

 

Mikrowelle : 2,45 GHz   800 W :     Leistung      bei  bei     5cm    Abstand im Inneren  = 0,6 W/m2     

RADAR :   1- 10 GHz   bis 20 kW      bei 100- 200  m  Abstand wird Grenzwert von 10 W / m2 erreicht

bei   1000 m   nur noch  0,1 W / m2    messbar .

 

Quelle für Leistungs- Angaben :   Broschüren Bundesamt für Strahlenschutz

 

 

  Warnhinweise

  

      VDE DIN 4844 Teil II  " Sicherheitskennzeichnung " / Warnschilder

 

                   Warnung vor elektromagnetischem Feld

                  Verbot für Personen mit Herzschrittmacher

 

                                                auch

                          Warnung vor magnetischem Feld

                               Verbot für Personen mit Implantaten aus Metall

                                Mobilfunk verboten

 

                             Röntgten Strahlung , ionisierende Strahlung


 

 

 link Sammlung

  

           links  

 

  •    www.bfs.de          Bundesamt für Strahlenschutz     

 

                                                 

                          Elektro Smog , HF  Strahlung, Grenzwerte  , Mobile Telefone und  Sendeanlagen

 

  • Weitere : Jede Dienststelle der Bw und jedes Krankenhaus haben Strahlenschutzbeauftragte .

Die Ausbildung der Bw ist der zivilen gleich und anerkannt.( Röntgen )Die Ausbildung zum Strahlenschutzbeauftragten für elektromagnetische Felder ist einmalig . Es gibt zZ. keine vergleichbare zivile Ausbildung .
         

 

 

  selber lesen

  

      

Selber nachlesen

 

        Universität Witten/Herdecke     download       (35Kb Word )

         "Wirkung elektromagnetischer Felder  auf den menschlichen Körper"
            wurde für das Militär in Auftrag gegeben. Dieser Beitrag erfüllte nicht die
            Erwartungen und ist in dieser Form wenig brauchbar. Beim Militär fast
            unbekannt .

         
      
           Studie aus Russland beginnend ca 1960 bis in die heutige Zeit.

        ( 400 Kb) Fleißarbeit. Genügt aber nicht  wissenschaftlichen Anforderungen,
           und spielt in der wissenschaftlichen Diskussion keine Rolle.   Inhalte sind  Kennern der 
           Materie seit Jahren bekannt.     Menschenversuche in Russland .

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  Presse

  

 

 

                    aus der Presse

 

Staat haftet nicht für Strahlenschäden durch NVA-Radargeräte

Karlsruhe (dpa) - Der deutsche Staat haftet nicht für Strahlenschäden, die ehemalige DDR-Soldaten durch den Einsatz an Radargeräten der Nationalen Volksarmee erlitten haben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Damit wies das Gericht die Klage eines ehemaligen Offiziers ab, der neun Jahre lang an verschiedenen NVA- Radarstationen eingesetzt war. Er forderte 20 000 Euro Schmerzensgeld sowie die Haftung für künftige Folgeschäden. Laut BGH sind etwaige Ansprüche gegen die DDR nicht auf die Bundesrepublik übergegangen.


ausführliches Urteil                  Urteil   Direktlink

 

Urteilsbegründung   2009 :     

                                                                    

 

                 

 

 

                 Radaropfer klagen in USA,  Klage zugelassen      Word   (10kb)   

                        Betroffene Bundeswehrsoldaten Soldaten melden sich zu Wort     05/2004

                  Word  (35 Kb)    Sächsische Zeitung                                                05/2004

                           Betroffene Soldaten der NVA melden sich zu Wort

                Hungerstreik. (35 Kb word)                                                               01/2004

                      http://www.schwabmuenchner-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Bayern/
                             sptnid,982676723377_regid,15_arid,1075433205544.html

                                          

                Zeitung des Bundeswehrverbandes . Ausgabe Mai 2008, Seite 11

                    Sachliche Diskussion über ein ernstes Thema 

Staatssekretär Schmidt und Vertreter aus dem Verteidigungsministerium unterhielten sich heute über ein wichtiges Thema . Zusätzlich war auch der Vertreter des Bundes zur Unterstützung Radargeschädigter eingeladen.

Wie festgestellt wurde, werden Kriterien, um als Geschädigter anerkannt zu werden ,- neu betrachtet. So fallen Raucher nicht mehr automatisch aus dem Raster.

Festgestellt wurde aber auch , dass es viele unbegründete Anträge auf Entschädigung gibt.

Anerkannt wurden bisher 706 Anträge ( von 3640 ) . Auch wurden nachträglich Anträge als Recht anerkannt , nachdem das Rauchen nicht mehr mögliche vorrangige Ursache bösartiger Erkrankungen angesehen wird und die Tätigkeit als Bediener am RADAR nun vorrangig betrachtet wird.

Zusätzlich laufen Untersuchungen und Studien zur schädigenden Wirkung von HF Strahlung                  ( elektromagnetische Wellen )

Bekannt ist aus der Vergangenheit , dass bestimmte Personengruppen auf Grund Ausbildung bestimmte Tätigkeiten gar nicht ausgeübt haben konnten. Man geht nun nach diesen Gesprächen von dieser Betrachtung ab . ( ATN 8, 7 )

Für geschädigte Soldaten der NVA wurde die Bildung eines Fonds und Stiftung vorgeschlagen.

Quelle Zeitung Bw Verband 05/2008

 

 


 

 

 Auskunft

  

 

  • Gewerbeaufsichtsamt Augsburg :    0821-5709-0

             www.gaa-a.bayern.de

                  

         

  •   Landesamt für Arbeitsschutz ,Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik

             www.lfas.bayern.de                kostenlos Infomaterial

 

Ich berate zum Thema Strahlenschutz EMF, RADAR , Funk, Handy. Bin bestellter ( gesetzlich vorgeschrieben bei Behörden ) Strahlenschutzbeauftragter. ( Dipl. Ing . FH  )

Rechnen , bestimmen der Schutzabstände oder einfach nur Beratung.

Selbsternannte Baubiologen werden ignoriert.

Ich kann auch die gesetzlich durchzuführenden Belehrungen durchführen etc.

Admin

 

 

 

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