Ministerialblatt des
Ministerium der Verteidigung Nr 6 VMBL 06/92 S 124 ff
Nicht mehr gültig.
"Bestimmungen der Bundeswehr zum
Schutz von Personen vor schädigender Wirkungen hochfrequenter
elektromagnetischer Felder " und Ergänzung VMBL 14/1993 S. 228
ZDV 44 / 2
44 / 510
Die Bibel für den Strahlenschutzbeauftragten ( Intranet download )
VDE / 04848
Teil 2
Sicherheit in elektromagnetischen Feldern 30 KHz - 300 GHz
Teil 4
0 - 30 KHz
Ortsgebundene Strahlenschutzakte :
( Pflicht für jede Bw Dienststelle )
Messergebnisse Strahlenmesstrupp Bw
vor Ort am System
Belehrungen ( 30j Aufbewahrung )
Gefährdungen , die sich vor Ort und spezifisch ergeben.
Schilder , org. Maßnahmen etc.
DIN VDE 0800
Fernmeldetechnik allg. Begriffe , Anforderungen und Prüfungen
DIN VDE 0750
Sicherheit implantierter Herzschrittmacher - Schutz gegen elektro-magn. Felder
VMBL
1980 Seite 60 Einsatz der Strahlenmessstelle Bw
Ab Leistungen von 100 Watt EIRP
( wird mit gutem
Antennengewinn erreicht ) ist die Bestellung eines
Strahlenschutzbeauftragten ( dienstlich ) vorgeschrieben. Die Ausbildung und
Prüfung bei der Bw ( Sonthofen , ABC Selbstschutzschule in Sonthofen ) ist
staatlich anerkannt. ZDV 44 /
510 Juni 2006
An wen wendet man sich bei Fragen ?
Dienststellenleiter
HF Strahlenschutzbeauftragter ( bestellt mit Prüfung )
Sachverständiger beim BWB
( ZDV 44 / 510 Punkt 418, 463 )
BMVg Fü LII 3 Az 90-58-00/11
Schreiben zur Information für die
Truppe
Auszüge und eigene Erläuterungen
Beim Betrieb von Radaranlagen entstehen potenzielle Expositionen durch Strahlungen grundsätzlich in zwei Bereichen.
1.Abstrahlung hochfrequenter elektromagnetischer Felder von z.T.
erheblicherEnergie, in biologischen aber nach derzeitigem Stand der Wissenschaft keine Krebserkrankungen erzeugen.
Diese nicht ionisierende
Strahlung enthält keine Komponenten ionisierender Strahlung
wie Röntgenstrahlung oder Strahlung radioaktiver Stoffe.
2. Hier geht es um ionisierende Röntgenbremsstrahlung durch Hochspannung und
Abbremsen von Elektronen ... (Autor)
3.Soldaten ,zivile Mitarbeiter und ehemalige Angehörige der Bw , die subjektiv
das
Gefühl haben ,durch Strahleneinwirkung beim Betrieb von Radaranlagen
gesundheitlich beeinträchtigt zu sein, können sich bei einer
Sanitätseinrichtung oder Arbeitsgruppe Betriebsmedizin der Bw registrieren lassen und einer freiwilligen entsprechende Weisung an die
Betriebsschutz / Arbeitsschutzärzte wurde .........../ / ...erstellt.
Abschluss:
Jeder Leiter einer Dienststelle ...... ist im Sinne der
Strahlenschutzverordnung der Verantwortliche. ......dafür stehen ihm ua. Beauftragte für Strahlenschutz
, Laserschutz und Fachkundige für elektromagn. Felder ( EMF ) sowie die
Betriebsärzte zur Verfügung.
Erläuterungen erhebliche
Energie.:
1 Megawatt ( Impuls) ist für militärische Anlagen
nichts Besonderes (RADAR)
Schutzvorkehrungen
:
Sind technischer Art am Sender , organisatorische bzw. technische Vorrichtungen
und Hilfsmittel:
Sperrbereiche , Rundumleuchten , Zäune etc.
Biologische
Wirkungen :
"Sonnenbrand" (Haut) , Verbrennungen , Schädigung des Augapfels.
Störungen der Nervenleitung, indirekt können med. Hilfsgeräte beeinflusst
werden.
Manche Tiere und auch Menschen fühlen elektromagnetische Felder.
Schlaflosigkeit , Beeinflussung der Psyche. Es sind militärische Anwendungen
von elektromagnetischen Waffen (USA und Russland) bekannt.
Wirkung
auf technische Systeme :
Versagen , Zerstörung , Erwärmung , Fehlfunktionen bei großer Leistung.
Ionisierende
Strahlung:
Energiereiche Strahlung , die Atome oder Elektronen aus dem Verbund
schlagen (es bilden sich Radikale und können chemische und
Stoffwechselreaktionen
im Körper auslösen.
Zerstörung der Zellen und des menschlichen Gewebes.
Verbrennen des Gewebes durch energiereiche Strahlung bei sehr starker Leistung.
Tumorbildung .
Nichtionisierende
Strahlung:
Atome werden angeregt, Wärme entsteht.
Der Stoffwechsel bzw. Nervenübertragungsmechanismus wird
angesprochen.
5 Welche Sicherheitsvorkehrungen hat die Bundeswehr in der
Vergangenheit getroffen?
6. Hat die Bundeswehr das mögliche Gefahrenpotential der
Radaranlagen
untersuchen lassen?
7. Welche aktuellen Maßnahmen hat Verteidigungsminister
Scharping ergriffen?
8. Welche Möglichkeiten haben Bundeswehrangehörige, um
Erkrankungen und
Gesundheitsbeeinträchtigungen geltend zu machen?
9. Hat die Bundeswehr Erkenntnisse darüber, wie viele
Wehrdienstbeschädigungen
bereits wegen Erkrankungen aufgrund von Radarstrahlungen anerkannt wurden?
zur Handhabung von Schädigungen von Soldaten der Bw /
NVA
und Handlungsanweisung für die Wehrbereichsverwaltungen um Ansprüche
von Soldaten zu Bescheiden .
Hunderte Soldaten,
die in den 60er- und 70er-Jahren an Radargeräten Dienst taten,
wurden verstrahlt und erkrankten. Nur wenige von ihnen haben bisher
eine Entschädigung erhalten. Das soll sich nun ändern. Nach
ARD-Informationen ist eine Stiftung geplant, die unbürokratisch
helfen soll.
Petition im Bundestag zugunsten de
Soldaten BW und NVA
Neu Februar 2008
Berliner Morgenpost.
ARD Nachrichten
Staat haftet nicht für
Strahlenschäden durch NVA-Radargeräte
Karlsruhe (dpa) - Der deutsche Staat haftet nicht für Strahlenschäden, die
ehemalige DDR-Soldaten durch den Einsatz an Radargeräten der Nationalen
Volksarmee erlitten haben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Damit wies
das Gericht die Klage eines ehemaligen Offiziers ab, der neun Jahre lang an
verschiedenen NVA- Radarstationen eingesetzt war. Er forderte 20 000 Euro
Schmerzensgeld sowie die Haftung für künftige Folgeschäden. Laut BGH sind
etwaige Ansprüche gegen die DDR nicht auf die Bundesrepublik übergegangen.
Am 2. Juli 2003 hat die 17-köpfige
Expertenkommission, die seit September letzten Jahres die Anerkennung von
Strahlenopfern in Bundeswehr und Nationaler Volksarmee (NVA) geprüft hat, den
Abschlussbericht an den Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages
übergeben.
1. Phase: Zeit bis
1975: Bis 1975 sind kaum Messungen zur Ortsdosisleistung und keine
personenbezogenen Dosiswerte vorhanden. Eine zuverlässige oder auch nur obere
Abschätzung der Exposition durch Röntgenstörstrahlung wird rückwirkend – wie
bisher geschehen - für nicht möglich erachtet. Deshalb ist zu raten, von der
Aufnahme weiterer Untersuchungen abzusehen.
2. Phase:
Zeit von 1975 bis 1985: Die Zeit von ca. 1975 bis 1985 sehen die Experten als
Übergangsperiode an, in der erste Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. Dabei muss
die Phase 2 für jedes Radargerät/Waffensystem spezifisch ermittelt werden. Hier
empfiehlt die Kommission insoweit das weitere Vorgehen im Rahmen einer
Einzelfallentscheidung unter individueller Abschätzung der Belastung aufgrund
vorliegender Strahlenmesswerte. Nur wenn keine oder eine zu geringe Zahl an
Messungen für das spezifische Radargerät vorliegt, soll analog der Phase 1
vorgegangen werden.
3. Phase:
Zeit nach 1985: Nach 1985 scheiden Anerkennungen aus.
Angehörige der ehemaligen NVA: Für Radargeräte der
ehemaligen NVA empfehlen die Experten prinzipiell ein analoges Vorgehen, wobei
im Ergebnis die Radargeräte der NVA generell der Phase 1 zuzuordnen seien, da
insoweit zu wenig Messergebnisse vorliegen würden.
c) Hochfrequenzstrahlung (HF):
Der Endbericht stellt fest, dass nach derzeitigem wissenschaftlichen
Kenntnisstand die HF-Strahlung nicht als krebsauslösend angesehen werden kann,
hier lediglich mögliche thermische Wirkungen in Betracht kommen und bei hohen
Leistungsdurchflussdichten es zu einer Trübung der Augenlinse (Katarakt) kommen
kann. Eine Anerkennung dieser Erkrankung kommt darüber hinaus nur bei
Radarmechanikern und Bedienern (Operator) in Betracht.
TGL 37816 "Schutz vor elektromagnetischen Feldern von 60 KHz bis 300 GHz"
DV 10 /9 / 028 Dienstvorschrift der NVA vom
Autor gesucht .
DV 010 /9/ 024
Schutz vor elektromagnetischen Feldern 1989
vom Autor gesucht .
DV 103 / 0 / 002 "Ingenieurtechnische Sicherstellung der funktechnischen Truppen der Luftstreitkräfte
/Luftverteidigung " 1976
vom Autor gesucht
hier soll geschrieben sein :
100 µW / cm2 Aufenthalt bis zu 8 Stunden
1000 µW / cm2 Aufenthalt bis zu 2 Stunden
Für Leistungsdichten über 1000 µW/ cm2 ist der Aufenthalt verboten.
Weiter darf man sich nicht länger als 2
Stunden vor einer drehenden Antenne aufhalten oder sich bei nicht drehende
Antenne
in der Richtung der Abstrahlung aufhalten.
Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde 1967 Uni Greifswald ( im Besitz )
Der Autor
fasst Forschungsergebnisse der polnischen Armee zusammen
Diese Grenzwerte sind auf alle Fälle strenger
und höher angesetzt als die der VDE 4880 ( 8W Leistung = 40 cm Abstand )
unserer westlichen Welt.
Laut Aussagen des Autors des Buches "Die
Truppenluftabwehr der NVA" von Generalleutnant Kneiphof ( NVA ) kann
µWellenstrahlung ( HF ) über die Erwärmung des Trommelfelles zu Schwerhörigkeit
führen.
Nach seinen Aussagen auf der Seite 212 ( Autor
Westphal ) wussten die Russen um die Gefährlichkeit oder zumindest
um die mögliche Gefahren durch HF Strahlung.
Diese waren auch NVA Soldaten bekannt :
" grillen " und Erwärmung.
Offensichtlich existierten sogar HF
Sicherheitsabstände: RBS 40 ( Radar der Truppenluftabwehr des Heeres ) 130 m bis
370 m
Typische Gefechtsordnung S 75 "Wolchow"
Feuerstellung. ( SA 2 ) Zur Beachtung: Abstände und
Radarsysteme sehr großer Leistungen.
Soldaten
der NVA arbeiteten an russischen Radargeräten. Radarsysteme wie die P12 ( spoon ) , P15 ( flat face )
P18 , SA3, SA2, SA5 sind Geräte der 50er und 60 , 70er Jahre.
Betroffener Personenkreis für mögliche
Erkrankungen durch Röntgenstrahlung am Magnetron , Kleistron bzw. Wanderfeldröhre
sind immer Dienstgrade. ( Zeit- Unteroffiziere und Offiziere )
Im Einzelfall könnten diese
Personen der Störstrahlung Röntgen ausgesetzt gewesen sein. Auf keinen Fall sollte es der Normalfall gewesen sein.
Wehrpflichtige haben nie ( auch nicht im
Ausnahmefall ) an den Sendeanlagen als Techniker gearbeitet. Diese waren vielmehr als Bediener /
Operatoren eingesetzt. Die Arbeitsbedingungen würden wir heute als
menschenunwürdig beschreiben:
Dauerlärm , Hitze und Stress.
Solche Systeme wurde als Kriegstechnik
konstruiert. Das möchten heutzutage die wenigsten wahr haben.
Techniker und Obertechniker waren immer Uffze, Fähnriche oder Offiziere. Die Bediener der Rundblickstationen waren UAZ ( 3 Jahre) bzw. Wehrpflichtige.
Diese Personengruppe könnte mit HF Strahlung reichlich gesegnet
worden sein.
Aus eigenem Erleben sind mir keine Belehrungen
oder gar Einschränkungen bezüglich
Abstrahlung vom Antennenposten UNW ( S 125 NEVA , SA3 ) bekannt.
Die Vermutung , dass wenn Gefahren durch HF und
Röntgen- Störstrahlung bekannt
gewesen wären , -- der Betrieb der Luftverteidigung , Fla Rak , RADAR und
Luftraumaufklärung
zusammengebrochen wäre ---- kann ich nicht beweisen.
Mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen können sich im Bereich Gehörverlust / Beeinträchtigung durch Dauerlärm , oder hochfrequente Radarstrahlung bewegen.
Wehrpflichtige wurden in der NVA nicht auf Gefahren durch Hochfrequenz bzw.
Röntgenstrahlung aufmerksam gemacht.
Während des Studiums der Offiziere für die Radarsysteme
wurde weder
Arbeitsschutz (in diesem Sinne ) , noch Schutz vor HF / Röntgenstrahlung
gelehrt.
( Jedenfalls nicht bei FRT Sektion Fla Raketen , Offiziershochschule
der Luftstreitkräfte - Luftverteidigung im Jahrgang 1982/85 )
NEVA . Kabine UNK
links:
Sichtgerät F2 Funkorter , 2 Sichtgeräte Leitoffizier, Sichtgerät APP / autom.
Stargerät, danach
Tochtersichtgerät des Schiessenden zum P12/P15 Rundumradar
Aus den eingedeutschten Vorschriften der russ. Dienstvorschriften gingen solche Gefahren nicht hervor und waren unbekannt.
Die originalen russ. Vorschriften lagen vor Ort vor und wurden ( manchmal )
genutzt. Der Behauptung , diese Vorschriften wären bewusst nicht vollständig
übersetzt worden um die Gefahren bez. HF und Röntgen zu unterdrücken kann ich
aus eigenem Erleben ( und Muttersprachler russisch ) nicht bestätigen.
Aus den Verpackungen von Röhren ging die Gefahr von
Röntgen nicht hervor. ( 6,3 - 300 V Betriebsspannung ,S 125 NEVA , Kabine UNK ; Feuerleitkabine )
Aus dem Beipackzettel für das Magnetron ( S 125 NEVA ) war
die ( mögliche ) Röntgenstörstrahlung nicht abzuleiten.
Aus meiner eigenen Zeit in der NVA ist mir eine Messung bekannt. (
µWellenstrahlung 1986 ) Im Ergebnis der Messungen wurde der Aufenthaltsort für Wachsoldaten am Tor zur Stellung festgelegt und das Fenster der Wache
sollte mit einer Drahtmaschenabdeckung versehen werden.. / FRA 4133 Zachow) . Auf einem Foto von 1988 ist jedoch keine Drahtabdeckung zu erkennen . ( Liegt dem Autor vor )
Messungen für ionisierende Strahlung am Sender ( Feuerleitradar) wurden
in meiner Zeit nicht durchgeführt bzw. nicht bekannt. ( 1985 - 1991 )
Für die in der Stellung ( SA 3 , ca. 500 m Durchmesser ) befindliche Radarsysteme
P12 /P15 , Antennenanlage UNW , Richtfunkanlage 5Ja63 und Funkantennen
gab es keine Warnhinweise , Betrete - Verbote oder Belehrungen zur Gefahr von Strahlung.
Alle anderen Messungen hatten mit dem Geheimnisschutz und
Verhinderung
von Aufdeckung von Reserve bzw. Arbeitsfrequenzen für Raketensender bei Kontrollarbeiten bzw. am Radar zu tun.
Ich meine die Kleinfahrzeuge mit Antennen , die sich
immer
zu den jährlichen Kontrollen bzw. den Abstimmarbeiten an den Raketensendern der
Fla -Raketen in Nähe der Fla Raketenabteilung " zufällig " im Gelände aufhielten.
Allerdings tat das auch die französische Militärverbindungsmission aus Potsdam,
die
"zufällig "an solchen Tagen im Gelände um das Stellungsobjekt stand.
( verbotenerweise , aber das war Sache der Russen , sie da zu vertreiben )
Die etwa 1988 eingeführten Dosimeter ( eingenäht in die Uniform unter den Achseln ) hatten nichts mit Arbeitschutz zu tun. Hier ging es um Messung von Dosisleistungen beim Einsatz von Kernwaffen.
Diese Dosimeter wurden nicht ausgewertet und waren nur für den Einsatzfall vorbereitet. Das Auswertegerät hatte der Spieß in seinem Bestand.
Die vorhandenen Messgeräte um Schwellwerte zu messen und Alarme wegen erhöhter Radioaktivität auszulösen - waren für den Einsatzfall gedacht.
Dieses elektronische Schwellwertmessgerät " RW72 " war ständig eingeschaltet
und befand sich bei wachhabenden Offizier der Wache. ( 0,5 ??? REM , Schwellwert
)
Sehr gründlich erfolge im Studium der
Offiziere die Ausbildung zur Radioaktivität.
Rechnen mit Dosisleistungen und Entscheidungsfindung wurden intensiv gelehrt
und auch praktisch ( mit Strahlenquellen ) geübt. Hier ging es wiederum um Ausbildung für den Einsatzfall und nicht um Arbeits - und Betriebsschutz. ( eigenes Erleben , Autor )
Die für die DDR gültigen Normen für HF
Strahlung / Röntgenverordnung waren
Soldaten im Truppendienst / Technikern und Operatoren unbekannt.
( System SA3 , FRA 4133 , 41. Fla Raketenbrigade ) Aber für den für Arbeitsschutz verantwortlichen Dienststellenleiter ohne weiteres zu beschaffen gewesen.
Diese Vorschrift beinhaltetet den Ungang mit radioaktiven Stoffen ( Kernkraftwerk , Krankenhaus etc. ) und kann so nicht auf RADAR Technik
angewandt werden. Das Atomgesetz hatte nichts mit milt. Radar zu tun. So ist es nicht verwunderlich , dass solches am RADAR keine weiter Beachtung fand.
Ich persönlich bezweifele , dass ein russ.
Magnetron überhaupt Röntgenstörstrahlung abgibt.
- massive russ. Bauweise.
- Beeinträchtigung der benachbarten Bauelemente durch Röntgenstrahlung.
- Bauelemente zB. Wanderfeldröhre sind abgeschirmt ( gegen
Außeneinflüsse ) .
Ich glaube ( heute ) dass es in
der DDR und der nationalen Volksarmee sehr wohl so etwas wie Arbeits- und
Betriebsschutz gab. Ganz bestimmt gab es Techniker und Ärzte , denen die
Messwerte ( ganz bestimmt wurde gemessen ) bekannt waren. Sicherlich gab es
Weisungen , Befehle und Fernschreiben zu diesem Thema.
Diese Kräfte konnten sich (
wahrscheinlich ) nicht durchsetzten. Im DHS kam es täglich ( ! ) zu
Alarmierungen und Einsätzen ( DHS ist Dienst mit Waffensystem am Feind gewesen ,
der Feind war damals die andere Seite ). Geht die HUPE - geht es nur noch um "ZIEL
AUFFASSEN "und und die Flugkörper bereit halten ...
Zu bedenken wäre auch
folgendes : die Russen bauten Technik zum Krieg ( gewinnen ) und waren ( und sind
es auf dem Gebiet RADAR noch heute ) führend auf diesem Gebiet. Russland war
kein Entwicklungsland . Normen wie die deutsche DIN gab es dort sehr wohl auch.
( GOST )Bemerkenswert ist zB. dass die Normen für HF Strahlung um 1000 schärfer waren
als in der DDR .( das macht einige cm bis m Abstand zusätzlich aus und ist vernachlässigbar, allerdings sind erlaubte Bestrahlzeiten viel viel kürzer. )
Ich gehe heute ( 2007 ) davon
aus, dass der militärischen Führung mögliche Gefährdungen durch HF und Röntgen
bekannt waren und es auch Zuarbeiten für die Entscheidungsfindung gab.
Möglicherweise wurde eingeschätzt , dass unmittelbare Gefährdung nicht vorlag.
Oder, die mögliche Gefährdung wurde
abgeschätzt und ein kleines Risiko hingenommen. Ich persönlich glaube , dass
hier keine Soldaten bewusst und vorsätzlich geopfert wurden.
Möglicherweise ging man kleine
Risiken ein und hatte die Lage unter Kontrolle.
Dass es Strahlenunfälle
gegeben haben könnte, halte ich für möglich. Seit Mitte der 80er Jahre wurde
versucht die HF Strahlenbelastung zu erfassen. Militärmediziner kannte
Gefährdungen . ( "Die Truppenluftabwehr der NVA" , erschienen 2005 , gibt
deutliche Hinweise )
Mit der Übernahme der NVA
durch die Bundeswehr wurden Listen mit radioaktiven Materialen erstellt. Aus
dieser Materialliste ein menschenverachtendes System NVA zu konstruieren,
halte ich für gewagt.
Immer wieder werde ich befragt
, wie war es denn nun der Dienst am Feuerleitradar. Ich musste mich mit
" Experten" streiten ,die solche Technik nie gesehen haben , aber aus Dokumenten
zitierten oder Quellen besaßen. Sachliche Diskussion und Argumentation war nur
bis zu dem Zeitpunk möglich , wo es in ihr Konzept passte. Danach wurden meine
persönlichen Erfahrungen und Expertise in Frage gestellt oder als falsch behauptet.
Ich erinnere mich an ein
Telefonat , ein " Experte" erzählte mir von einer Dienstvorschrift einer P15 ( Rundumradar ) in der " schreckliche " Sachen standen . Er selbst hatte als
Maat , Funker und Hilfskraft ( Unteroffizier und Bediener ) bei der Marine Dienst geleistet
und war dabei die "menschenverachtenden " Arbeitsbedingungen bei der Luftverteidigung aufzudecken. Die hohen Sendeleistungen der K66 waren der Beweis
für die "gefährliche Technik und Bedrohung " für Soldaten. Das Atomgesetz der DDR
wurde " bewusst " umgangen und russ. Vorschriften wurden gefälscht. ( ! ) Was sollte ich
dazu noch sagen .... ( Juni 2006 ) Wiederholt wurde ich am Telefon belästigt und ausgefragt, in der Hoffnung etwas aus mir herauszuhorchen.
Nein, so wie es heute behauptet wird war es sicherlich nicht . Ich bin im Einzelfall gern bereit , staatlichen Behörden zu helfen. Privatpersonen möchte ich nicht
mehr helfen.
Wie so oft habe ich oben am Antenneposten beim
Sendereinstellen geholfen und danach
abgestrahlt. ( SA 3 Antenne UNW , 210 KW ) Bei einigen Messungen musste
man sogar oben bleiben ( TV Kamera justieren ).
Wie oft haben wir unterhalb der Antenne
gesessen , während 15 m weiter die Antenne
strahlte.
Niemand dachte sich Böses dabei... Wir waren stolz auf den Pausenplatz. Haben
wir selbst gebaut. Im Feldlager standen der S 125 NEVA und S 75 Wolchow ( SA3, SA2 ) nebeneinander.
Mit der TV Kamera sah man Soldaten vorbeilaufen... Im Feldlager an der OHS war es noch enger...Vögel
flogen auf... erst einmal die Antenne mit dem TV auf den Vogel stellen und
Hochspannung an. Jetzt von Äquivalent ( dummy load ) auf Antenne und zusehen wie
der Vogel wegfliegt...
Tochtersichtgerät im NEVA Komplex.
Kabine UNK , Leitstation / Stuhl : Platz Leitoffizier. Rundsichtgerät :
Schiessender und Kdr. Es wird von der 350 m abgesetzten P15 / P12 die Luftlage
dargestellt. Die P12/15 sind während Gefechtseinsatz unbemannt.
Bild :
http://www.defensys.ru/photogal.html
In Kamenz an der OHS , während
meiner Ausbildung , haben wir im technischen Bereich mitten in der Kaserne
abgestrahlt. ( 210 KW ). Abstimmarbeiten für den Sender PW ( Wolchow S 75 ,SA2 )
wurden am Originalgerät
in der technischen Halle durchgeführt.
Über Röntgenstörstrahlung hat mich niemand
aufgeklärt. Außer , dass am Magnetron die Uhr defekt ging , war für uns
alles " harmlos". Beim Feldlager in Liberose zeigte meine
elektronische Uhr ( ganz neu von Ruhla ) oft 00:00 Uhr
und musste neu gestellt werden.
" Interloock " Kabel waren im Lieferumfang der
Kabine UNK vorhanden. Justierungen mussten auch
im Block selbst durchgeführt werden. Da die max. Spannung 300 V betrug ist von
Röntgenstrahlung
nicht auszugehen.
Aber die Herausnahme des Blockes , Ankabelung an den Schrank und Einschalten
waren normale
Vorgänge.
Die Gefahr war die Hochspannung ( ! ) Die Russen nutzten keine radiaktive Leuchtfarbe im S 125 NEVA SA3 und SA2.Die Uhr am Schrank des Batteriechef UK 31 ist fluoreszierend und hinter Glas.
Antenne S 125
NEVA // SA3
Sendeleistung 210 KW (
Impulsleistung am Magnetron) Durchschnittleistung ca. 250 ( ! ) Watt
Es gab keine geheimen
Radarstellungen. Die ca. 250 Radarsysteme seit den 60er Jahren im Betrieb ließen
diese sich wirklich nicht verheimlichen. Da war auch nichts geheimnisvoll.
2 . Von Laien erstellt, werden selbst physikalische
Grundtatsachen auf den Kopf gestellt. Der Beitrag enthielt keine Informationen
sachlicher Art, nicht zum Thema. Sachlich und technisch mit Fehlern behaftet ,
dass es mir als Ingenieur und technisch gebildeten Menschen sehr missfiel
, manchmal musste ich über die Naivität der Betroffenen schmunzeln. Oder war
das alles Schauspiel ?
3. Dieser Film diente der politischen Instrumentierung und
versuchte das " unmenschliche "
System NVA und " menschenverachtende System " zu zeigen. Erich Honecker wurde für das Thema Radarstrahlung aus der
Kiste geholt . Niemand wurde in der NVA menschenverachtend
für das kommunistische System ( oder war es sozialistisch ? ) verheizt. Soldaten wurden nicht am Klystron in
Unterleibshöhe verstrahlt. ( die Tür am Schrank ist zu , der Operator sitzt 2 m
entfernt ). Die beiden Soldaten wussten nicht einmal wo die Baugruppen untergebracht waren und wo sie ihren
Arbeitsplatz hatten. Schade, eigentlich hätte man noch die "Staßi" in den Film
einbringen sollen.
4. Den geschädigten ehemaligen Soldaten wurde ein Bärendienst
erwiesen. Nun wird es noch schwerer werden , den Betroffenen zu
helfen.
- Vorhänge , die Radiaktivität
filtern ( Verdunkelungsrollo vor der Tür )
- Radiaktive Radarstrahlung
sind nur 2 Beispiele. Das ist schlimmer als der PISA Test.
Fachleuten ist es ja bekannt: In
abgedunkelten Kabinen werden am Sichtgeräte Zielzeichen beobachtet und an den
höheren Gefechtstand durchgelesen. Es dauert einige Minuten , bis sich die Augen
an die Dunkelheit und schwache Glimmen der Zielzeichen gewöhnt haben. Die Tür
nach draussen wird quasi als Schleuse gegen das Tageslicht mit einem schwarzen
lichtundurchlässigen Vorhang abgetrennt.
Wehrpflichtige der NVA an solchen
Stationen sind die technischen Zusammenhänge in den wenigsten Fällen bekannt.
Aus dieser Sicht ( der untersten Verantwortungs- - und Führungsebene ) sind die
nachfolgenden Zusammenhänge für diese Dienstgradgruppe erfahrungsgemäß nicht
erschließbar und unbekannt.
Es muss aber gesagt sein, genau
diese Funkorter haben sehr verantwortungsvoll Ziele im Luftraum gelesen und
weitergeleitet. Diese Soldaten übten verantwortungsvoll Dienst aus.
Wehrpflichtige Funkorter haben im
DHS ( Diensthabendes System der Luftverteidigung die realen physischen Daten zur
Berurteilung der Luftlage für höhere Gefechtstände gelesen.
Dienst über Monate ( ! ) ohne
Urlaub waren "Normalfall ".
Die beiden Funkorter haben nicht am Sender gearbeitet
. Als Bediener sitzt man am Sichtgerät .Dass dieses auch strahlt ist eine ganz
andere Geschichte und sollte untersucht werden
Wenn Menschen verstrahlt
worden sind durch Röntgenstrahlung ,waren es die Berufsunteroffizier und
Offiziere ,die als Techniker das System P15 justiert und gewartet haben.
Es ist bekannt , das das
Thyratron strahlt ( nach Messungen in heutiger Zeit wissen wir es plötzlich
alle... ja, haben wir es doch gewusst. )
Aber ; diese Strahlung ( Röntgen ) fällt nach der
3. Funktion über die Entfernung ab. Man kann sogar die Tür am Sender offen
lassen, wenn man nur wenigstens 10 - 15 cm Abstand lässt.
Wenn man die mechanische Blockierung am Schrank (
Modulator ) überbrückt ( nichtstrukturmässige
Mittel ) , könnte ma solche Strahlung bei geöffneter Tür abbekommen.
Allerdings sitzt bei der
Fehlersuche und Abstimmung der Operator / Funkorter nicht am Sichtgerät ... !
Wehrpflichtige haben nie elektronische
Abstimmarbeiten durchgeführt und wurden immer als Bediener am Sichtgerät eingesetzt.
Nachsatz : ich erhalte
Leserbriefe, in denen ehemalige Wehrpflichtige behaupten sie wären an
Abstimmarbeiten beteiligt gewesen.
Das System hat der Unteroffizier oder Zugführer
eingeschaltet. Die beiden behaupten , sie haben am Sender mit dem Rücken
zur Tür schlafen müssen. Beim Betrieb war zum Schlafen keine Zeit , nach der
Schicht ging man schlafen. Im Dienst saß man am Rundsichtgerät. War keine Schicht -
war die Kabine bis auf das Licht ausgeschalten. Schlafen in der ausgeschalteten Kabine war notwendig um
die Übergangszeit im Diensthabenden System zum Herstellen der Gefechtsbereitschaft innerhalb 3
Minuten überhaupt halten zu können.
Sichtgeräte waren abgesetzt als Tochtersichtgerät im
Bunker und Gefechtsstand.
Dh. Das Rundumradar
P15 war nicht besetzt . Das Tochtersichtgerät selber hat keinen Sender, der ist 250 m weit weg
.
Der Film war ein Ausbildungsfilm der NVA in einer
Ausbildungshalle.
Hier hat nichts gestrahlt.
Die Örtlichkeiten sind hier anders als an Originaltechnik.
Ein Lehrkabinett eben .Mit vielen Sichtgerätearbeitsplätzen einer neben dem anderen.
Vielleicht merkt es ja keiner...
Für den Kenner : der Senderteil und der eigentliche
Arbeitsplatz sind voneinander entfernt.
P 12 Bild : Christian Wolff . Bw Museum Dresden
Offener Senderschrank zum Reparieren und Abstimmen war
möglich . Aber da waren der Techniker und der Stationsleiter (
Leutnante ) am Werken. Allerdings muss auch hier das lesende Publikum enttäuscht
werden.
Der Warnhinweis an der Tür ist vorhanden .... stimmt ....
" VORSICHT Hochspannung ".
Das war die Gefahr.
Hier hilft nur : Messen und nochmals Messen.
Behauptungen helfen nicht den geschädigten Soldaten und
werden mit Niederlage vor Gericht enden.
Man muss es beweisen ....nicht behaupten.
5. Dass im Film die Strahlenschutzverordnung der DDR gezeigt
wurde , halte ich für makaber. Solche war für AKW und Krankenhäuser bzw. Anlagen mit
radiaktivem Material zuständig. Für den Betrieb von RADAR Anlagen sicherlich nicht und für
die NVA unbekannt. ( Truppendienst )
Auch der Beitrag eines ( "geläuterten" ) Herrn Oberstleutnant (
NVA ) mit seinem Hinweis auf den "Skolnik " ist makaber. Wurde doch an der Grenze
vom " VOPO" selbst
die Bildzeitung aus den vor Angst klammen Fingern des Rentners gerissen - wie
sollte denn der Offizier und Kommandeur ( Dienststellenleiter ) an solche Bücher kommen ??? Meine Lehrbücher ( eingedeutscht aus dem russ. ) und
deutsche Bücher ( hier : Handbuch für den Funkorter der Truppenluftabwehr )
geben zu "Störstrahlung Röntgen "keine Hinweise. Herr OSL , warum sind Sie nicht 1980 aufgestanden und haben es
verkündet ? Hätten Sie es gewusst und nichts dagegen unternommen
, könnten Sie heute Seitens der Bundesrepublik auf Schadenersatz verklagt werden. Hinterher sind wir alle mutig.
6. Ich selbst habe härtesten Truppendienst in der LV
geleistet. Solche Bedingungen sind heute
unbekannt und Soldaten unzumutbar. Niemals
wurden Soldaten verstrahlt oder vorgeschickt , weil die Tätigkeit zu gefährlich
gewesen wäre.
Die Filmemacher versuchen den Anschein zu
erwecken....
Fazit :
Das bestimmte
Baugruppen an einem RADAR Röntgenstrahlung abgeben ist Fakt .
Diese Strahlung
liegt deutlich über heutigen Grenzwerten . ( für die genannten russ. Systeme )
Diese Strahlung
liegt im cm Bereich an . Selbst bei geöffneten Türen klingt die schädliche
Wirkung wegen Leistungsabfall nach einigen cm ( max. 50 ) ab. Die Bediener sind
nach menschlichem Ermessen und mit Messen diesem Thyratron nicht ausgesetzt.
Auch sollte diese Strahlung nicht gerichtet auf ein Körperteil wirken . Kopf und
Füße werden auch bestrahlt. Bei Abstimmarbeiten könnten aber Hände und Unterarm
deutlich bestrahlt worden sein.
Ob diese
Krankheiten vielleicht durch RADAR Strahlung hervorgerufen wurden ... Das wurde
in diesem TV Beitrag nicht gefragt. Und HF ist mit einer Dissertation der NVA
untersucht worden.....
Ein Bericht eines
"Experten "aus dem Internet. Eine Märchenstunde
hier lesen
Solches zu lesen schmerzt :
Auszüge
.... erinnert sich noch
genau an das Anoden-Feuer der Senderöhren.
Schön blau musste es sein, dann stimmte die Sendeleistung ...
Dieser Herr war bestimmt nicht Techniker in
der PW am S 75 System . ( SA 2 )
In der Manöverzeit schliefen
die Besatzungen nicht selten sogar in ihren Stationen.
Auch wenn diese eingeschaltet waren. Völlig ahnungslos. Bei den weiter
entwickelten
Radarstationen waren Sende- und Auswertungsmodul dann getrennt auf jeweils ein
Fahrzeug montiert. Man hatte wohl von Seiten der Hersteller die Gefahr
erkannt,
vermutet Karl-Heinz Bleich....
Er meint das abgesetzte
Tochtersichtgerät...
Er meint die unterschiedlichen Kabinen AW , PW , UW etc.
Was hat das mit Auswerte - Modul zu tun ?
Ist die Station ausgeschalten , kann man darin schlafen. ( ich schlafe zu
Hause auch
bei ausgeschaltetem Licht im Bett )
Bei Betrieb der P15
Rundumstation wird gearbeitet, werden Koordinaten gelesen etc.
Oder aber das Radar ist gar nicht besetzt... und die Operatoren arbeiten am
abgesetzten Tochtersichtgerät im Bunker/ Mittelpunkt .
Die Radarstation, die Bleich in
Berlin-Gatow fand, war eine solche modernisierte Version und hilft ihm als
Beweismittel daher nicht sehr viel weiter
Er meint die typische Standart P15 .
Die waren aber alle so. Was nicht ins Konzept passt- wird ignoriert.
Die P15 ist das beste Beispiel für solche Art
von RADAR Technik. Hier sieht man alles und kommt
auch heute noch an alle technischen Beschreibungen und Dokumentration . Selbst
Bauteile
sollte man von Polen bis Estland ( alle in der NATO ) bekommen.
Es handelt sich um einen Standart des ehemaligen Warschauer Paktes.
Ebenso Standart war die P12 im Warschauer Pakt .
Eine Attrappe“, kommentiert
Karl-Heinz Bleich enttäuscht. Welchen Abstand die Senderöhre vom
Aufenthaltsort des Funkorter hatte, lasse sich in diesem Zustand nicht
feststellen
Solches zu Lesen schmerzt ..... Der hat ja
überhaupt keine Kenntnis... und vertritt Soldaten in technischen
Belangen der Radartechnik ... Wir wollen mal lieber nicht nach der
Grundgleichung der FO fragen...
Dieser Herr war nie an entscheidender Stelle
am RADAR eingesetzt.
Die P12 und die P15 ist Generationen
von Soldaten bekannt ...
Von der Grenze zur Bundesrepublik ( bis 1990
) bis zum
japanischen Meer in Russland.
Über 50Jahre im Einsatz , auch heute noch.
Der Hauptstrahl des Radars
wird von den Antennen wie von einem Hohlspiegel fokussiert,
die Leistung der Senderöhre um den Faktor 1000 verstärkt. Flugzeuge können ihn
so noch
in mehreren hundert Kilometern Entfernung reflektieren:
Dieses Echo wird von der Antenne wieder aufgefangen, das Flugzeug ist als
kleiner weißer
Punkt auf dem Radar-Bildschirm erkennbar.
Ein Grillhuhn, berichtet Karl-Heinz Bleich, dass an einer langen Stange in den
Hauptkegel
des Radars gehalten wird, verdampft auf der Stelle.
Ein Radar sendet jedoch nicht nur einen Hauptradar-Strahl ab, so Bleich.Es entstehe ebenfalls diffuse Streustrahlung, die viele Menschen in der
näheren Umgebung
der Radaranlage erfassen könne.
Märchenstunde ?
Die Leistung fällt im Bereich einiger Meter um
Faktor 10.000 und mehr ab.
Das sollte aber dem promovierten Physiker
bekannt sein. Sehr schwierig ist es zB mit Messgeräten innerhalb einiger
100 m diese Leistung zu messen. ( Das ist sehr schwierig , weil diese
stark abfällt und die E-H Ebenen nicht passen)
Hier misst man im µWATT Bereich ! Der Leistungsabfall kann mit 1 /
Entfernung
zum Quadrat beschrieben werden.( das stimmt eigentlich so auch nicht , der
Abfall ist noch steiler....)
Der Antennengewinn ist deutlich höher als 1000
und beträgt ZB für den S125 NEVA
als Beispiel 40.000.
Er meint die Nebenkeule.
Im Nahbereich von RADAR Anlagen ( einige 100 m
) geht keine Gefährdung für Menschen aus.( Leistung der P15 )
Sicherheitsabstand für heutige Grenzwerte : für
die P15 sollte dieser ganz grob geschätzt weniger als 50 M betragen.
Abschluss
Ich vermute :
Dieser Herr hat nie in der LV bei FRT oder FUTT gedient.
Er hat noch nie Gefechtsdienst ( im Frieden - DHS ) geleistet.
Er war nie in einer
arbeitenden RADAR Station , hat nie ein Rundsichtgerät gesehen.
Er ist wahrscheinlich nicht
in der Lage den Grenzbereich für den HF Sperrbereich
( Begriff aus dem Arbeitsschutz für RADAR Anlagen und Telekommunikation, Handy
- Masten
UKW Radioanlagen oder TV Sender ) zu bestimmen.
Gegeben:
Impulsfolgeperiode, Impulslänge , Leistung ( Puls ) Antennengewinn (
Sendeantenne )
K, Wellenlänge , Fernfeld / Nahfeld .
Gesucht: min. Abstand für den abgeleiteten Grenzwert der Leistungsflussdichte
nach VDE/DIN 0848, Teil 2 .
Er hat vieles gehört , war
aber nie dabei.
Er vermutet viel, kennt aber die Technik nicht.
Er behauptet viel, hat kein Grundwissen zur Radartechnik.
Schuster , bleib bei Deinem
Leisten.
Autor Skarus Dipl. Ing. (FH
)
Studierte bei der FRT . Sendeanlagen PW (
S75 Wolchow ) SA2
Härtester Dienst in der Luftverteidigung ( Fla
Raketentruppe) am System SA3 in
verantwortlicher Funktion als LO.
Am Tochtersichtgerät habe ich Jahre
verbracht.
Leistungen der genannten RADAR Systeme
Mit diesen Leistungen lassen sich keine
"Brathähnchen verdampfen " ( siehe Beitrag oben )
Die HF Sperrbereiche, die zur Einhaltung der
heute gültigen Arbeitschutzbestimmungen gelten würden
sollten sich bei 30 - 70 m bewegen. ( 50 W / m2 Grenzwert Exp. Bereich 1)
Im Nahbereich der Antenne, ( 2-5 Meter )
sollte es zur Erwärmung des Körpergewebes kommen.
Die mittleren Leistungen bewegen sich in der von einem Staubsauer oder
Fernseher.
Es gibt allerdings Systeme mit beträchtlich
höheren Pulsleistungen : SA2: 1 MW . SA10: 10 MW.
Von denen ist hier nicht die Rede, solche sind dem Herrn ( Beitrag siehe oben)
und dem staunenden Publikum
größtenteils unbekannt .
P12
Pulsleistung : 250 kW
Durchschnittsleistung: 540 W
Arbeitsfrequenzen : zwischen 150 und 170
MHz
P15
Pulsleistung: 270 kW
Durchschnittsleistung: 270 W Stückzahlen : 1959 - 1990
ca. 150 Geräte
Magnetron MI - 119 mit 30 KV
Betriebsspannung .
Magnetron MI - 119 : keine Werte messbar (
µSv )
Gleichrichterröhre W-1 : 400 µSv /
h am offenen Schrank, 10 cm Abstand. Beim Gefechtsdienst geht das
nicht.
Wahrscheinlich um überhaupt einen Messwert zu erhalten . Alle Türen sind zu.
Hochspannung fällt sofort ab, wenn
die Türen geöffnet werden.
Schaltröhre GMI 90 , 27 KV Spannung
.
8 mSv ( ! ) das scheint viel zu sein. Sollte es sich um den Antennenumschalter
Senden- Empfang in Antennenwellenleiter
handeln - an den kommt man im Betrieb nicht heran ( Gasentladungsröhre ) In 5 cm ( ! ) Abstand gemessen.
zum Vergrößern anklicken
P15
P15 und dahinter P12 Arbeitsplatz in der P12
Bild : Dipl. Ing. ( FH ) Wolff
P-18
Arbeitsfrequenzen : zwischen 150 und 170
MHz
Wie könnten sich Soldaten auf einen
Anspruch auf Rente vor Gericht vorbereiten ?
- Soldaten sollten ihre Urkunde über 100 ,150
oder 1000 Tage DHS
vorlegen und versuchen über diesen Weg zu
klagen.( Anscheinbeweis )
(nach Abzug
der Wache. Typischer Ablauf : 24 h Wache , 12 h Vorbereitung
und Vergatterung im Diensthabenden System . Danach wieder Wache.)
- im Gesundheitsbuch der Soldaten ist eine
Abschlussuntersuchung eingetragen worden.... ( lagert in Koblenz )
- die Aktenlage sollte die Tätigkeit als
Techniker beweisen ..... ( Wehrbereichsverwaltung Ost )
- in der dienstlichen Beurteilung ist die Tätigkeit der
Soldaten beschrieben worden ...
- genaue Beschreibung der Tätigkeit als
Techniker könnte helfen.
Nach meiner
pers. Erfahrung wurden Vorschriften nicht ( bewusst ) umgangen.
Gegen wen soll
der Schadenersatz gerichtet sein ?
Die DDR gibt es
nicht mehr...
Die
Bundesrepublik ist nicht Rechtsnachfolger der NVA. Das Kassieren von
Grundstücken und Material der NVA ergibt nicht nachfolgend und automatisch die
Rechtsnachfolge.
Solche Probleme
sind wären im Einigungsvertrag DDR - BRD zu regeln gewesen.
Die meisten Texte hier sind
staubtrocken und schwierig zu lesen .
Sensationen
oder politisch motivierte Beiträge zu Schadenersatzforderungen
findet man hier nicht. Ich selbst bin ein Befürworter
von messen , erforschen und untersuchen.
Nach über 23j Tätigkeit an RADARSYSTEMEN mit
großen Leistungen
bin ich vorsichtig geworden und halte den Arbeitsschutz ( Richtwerte ,
Sperrzonen und
Grenzwerte ) immer ein.
Ich persönlich beteilige mich
nicht an pseudowissenschaftlichen
und emotional geführten Diskussionen bezüglich der Gefährlichkeit von RADAR
Strahlung
( elektromagnetische Felder).
Die tödliche Gefährlichkeit der ionisierenden
Strahlung ist praktisch bewiesen und wird von mir
nicht behandelt ( davon verstehe ich im Gegensatz zu Hausfrauen , Baggerfahrern
und Frisören in selbsternannten " Strahlengruppen" nichts )
Bedauerlicherweise bekommen aber auch Menschen
ohne Einfluss von ionisierender Strahlung Krebs . Immer wird die frühere Tätigkeit beim Militär als Ursache in Rechnung
gebracht. ( selbst wenn man als Kraftfahrer oder Schreiber beschäftigt
war ,
vermutet und behauptet wird es immer )
So ist der Widerstand von Behörden gegen zusätzliche Rentenzahlungen und
Entschädigungen zu
erklären.
Zur Tödlichkeit von HF gibt es ( Stand Mai
2006 ) keine wissenschaftlichen
Untersuchungen oder Ergebnisse. Sehr wohl aber Empfehlungen , Grenzwerte und
Festlegungen. Außer den bekannten Effekten ( Wirkung auf Nervensystem , auf Technik,
Verbrennungen am menschlichen Körper , Wirkung auf Psyche bzw. Strahlenwaffen ( Russland ) ist keine
wissenschaftliche Abhandlung
zu haben. .
Hausfrauen, Baggerfahrer und
Frisöre reden von gepulster Strahlung.
Zum Verständnis der
Hochfrequenz sollte man entweder solches studiert haben
oder in der Branche praktische Erfahrungen als Techniker über Jahre aufbringen.
Anlesen hilft nicht !
Die natürlichen Leistungen von HF (
Sonneneinstrahlung , UV Licht , elektromagnetische Felder
natürlichen Ursprunges der Erde , aus dem Kosmos etc. übersteigen iA. die vom
Gesetzgeber vorgegeben Leistungen. An einem Sommertag kommen schon mal
1000 W auf 1 m2 Fläche zusammen. ( siehe Grenzwerte HF )
Um zu diskutieren sollte man die Grenzwerte kennen !
Man sollte die Quellen zum Nachlesen in seinem Besitz haben !
Bisher konnte ich allein durch ZITIEREN alle Scheinargumente zum Erliegen
bringen,
dazu ein wenig Mathematik ....
Der Autor arbeitet über Jahre als bestellter
Strahlenschutzbeauftragter ( elektromagn. Felder )
Der Autor ist gesund und hat ( noch) keine Schädigungen durch langjährigen Job am RADAR davongetragen. Kleinere Befindlichkeiten wurden diagnostiziert und behandelt. So hat man gut lästern. Der Autor schafft seit 1997 als Strahlenschutzbeauftragter EMF bis zum heutigen Tage (
2008 )
Nein, für Zeugenaussagen stehe
ich nicht zur Verfügung. Meine Herren Rechtsanwälte, es schmeichelt mir, aber
vor dem Richter müsste ich aussagen , dass die Vorschriften zur Abstimmung der
Raketenleitstation eingehalten wurden. Und damit ist jeglicher Versuch die
Bundesrepublik zu verklagen gescheitert. Dem Herren RA ..... aus Berlin habe ich
so geantwortet. Meinen Namen und guten Ruf gebe ich dafür nicht her. ich kann
nicht bestätigen , dass Abstimmvorschriften bewusst verbogen wurden.
Jahrzehnte lang habt ihr die
Bösen aus der Bundesrepublik verteufelt .Der Hass auf die Bw wurde
gepredigt , auf allen Propagandaplakaten in der Kaserne stand es.
In der Polit_
Schulung predigten es die Polit Popen.
Und nun wollt Ihr von den Bösen
das Geld. Schämt Euch.
Die Bundesrepublik ist nicht
Rechtsnachfolger der NVA .
Das im Einigungsvertrag und
Beitritt zur BRD einige wesentliche Fehler gemacht wurden mag sein, aber es ist
nun zu spät...
Soldaten der Bundeswehr haben es
(etwas ) einfacher. Aber der Vorsatz muss bewiesen werden. Und Vorsatz gab es in
den zivilisierten westlichen Ländern nicht. Den Vorsatz gab es sehr wohl in den
totalitären Staaten. Aber die gibt es nicht mehr....
Peter Skarus, im Dezember 2007
nach einem Brief eines RA aus Berlin mit Bitte um Aussage vor Gericht.